Gerichtliche Klage


Falls der Schuldner kein Einsehen hat und nicht freiwillig bezahlt und in eventu sogar dem gerichtlichen Zahlungsbefehl widersprochen hat, muss die Summe vor Gericht eingeklagt werden.

Bei einem positiven Urteil erhält man einen vollstreckbaren Titel, sodass man mit der Rechtskraft des Urteils zur Pfändung schreiten kann.


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